AGB's

Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Unsere Leistungen

Imeri Reinigung verpflichtet sich den Auftrag gemäss Leistungsverzeichnis und zugeordneten Detailunterlagen auszuführen. Imeri Reinigung stellt die zur Reinigung benötigten Materialien, Maschinen, Geräte und Werkzeuge zur Verfügung. Die Lieferung von Auffüllmaterialien wie z.B. Toilettenpapier, Seife, Handtuchrollen, Servietten, Plastikabfallsäcke, Entsorgungsgebühren, etc. sind im Preis nicht inbegriffen. Imeri Reinigung setzt die erforderliche Anzahl zuverlässiger Mitarbeiter ein, sorgt für die Rekrutierung und fachgerechte Einführung sowie den Ersatz bei Abwesenheitsfällen. An gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungen durchgeführt, was bereits im Preis einkalkuliert ist und keine Reduktion des monatlichen Pauschalbetrages zur Folge hat. Sondereinsätze vor oder nach Feiertagen, sowie weitere zusätzliche erbrachte Leistungen, welche nicht Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind, werden in Regie verrechnet. Änderungen und Anpassungen des Auftrages müssen Imeri Reinigung mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich angekündigt werden.

2. Auftragsausführung

Voraussetzungen

Der Auftraggeber ist dafür besorgt, dass das Reinigungspersonal Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und Hilfsräumen hat und stellt Imeri Reinigung, wenn erforderlich, die nötigen Schlüssel zum Objekt zur Verfügung. Schlüssel dürfen nur an zeichnungsberechtigte Mitarbeiter abgegeben werden. Der Auftraggeber stellt Imeri Reinigung das zur Arbeitsausführung erforderliche Warm- und Kaltwasser, den elektrischen Strom, sowie einen geeigneten Platz zur Unterbringung der Reinigungsgeräte und Produkte unentgeltlich zur Verfügung. Ist Imeri Reinigung ohne eigenes Verschulden an der Auftragsausführung verhindert oder darin behindert, ist der Preis geschuldet, auch wenn der Auftrag nicht bzw. nicht in der vereinbarten Qualität oder Quantität ausgeführt ist.

Verhalten der Mitarbeiter

Imeri Reinigung verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte zur Einhaltung der zuständigen Hausordnung des Auftraggebers anzuhalten. Während der Arbeit besteht für die Imeri Reinigung -Mitarbeiter Alkohol- und Rauchverbot. Die Mitarbeiter von Imeri Reinigung sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen innerhalb des Betriebes des Auftraggebers zum Schweigen verpflichtet. Jegliche Akteneinsicht und jede Handlung, die zu einer Verletzung des Dienst und Betriebsgeheimnisses führen könnten, sind den Mitarbeitern von Imeri Reinigung untersagt. Das Personal von Imeri Reinigung enthält sich jeglicher Benützung von Betriebseinrichtungen, Anlagen usw. ausgenommen sanitäre und elektrische Einrichtungen im Rahmen der Auftragserledigung. Das für die Arbeitsausführung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Wasser und Strom werden sparsam benutzt.

3. Die Reinigung

Der Auftrag erfolgt nach professionellen Reinigungsstandards und anhand der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses. Der Auftraggeber stellt für das Deponieren von Altpapier die nötigen Behälter zur Verfügung. Das übrige Abfallmaterial wird in den im Auftragsprojekt vorhandenen Gebinden für eine umweltgerechte Entsorgung deponiert.

Qualitätssicherung

Die Vertragspartner pflegen periodisch Kontakte, deren zeitliche Festlegung in gemeinsamer Absprache erfolgt. Imeri Reinigung lässt die Auftragsausführung in regelmässigen Abständen, während oder nach der Reinigung durch speziell für diese Kontrollfunktion ausgebildete Mitarbeiter überprüfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beanstandungen, insbesondere, die nicht vertragsgemässe Ausführung von Dienstleistungen, innert drei Arbeitstagen seit Feststellung schriftlich an die zuständige Imeri Reinigung Niederlassung zu melden.

Schäden

Allfällige Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers aus der Auftragsausführung sind innert 5 Tagen an Imeri Reinigung zu melden. Imeri Reinigung wird Ihre Haftpflichtversicherung (Garantiesumme von CHF 5 Mio. pro Ereignis für Personen- und Sachschäden zusammen) umgehend mit der Schadenserledigung beauftragen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Versicherungsleistung beschränkt.

4. Auftragsdauer, Zahlung, Kündigung

Dauer, Kündigung

Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Kündigungsfirst beträgt 6 Monate auf jedes Kalendermonatsende mit Ausnahme des Monats Dezember. Aufgrund der von Imeri Reinigung getätigten Investitionen schuldet der Auftraggeber in jedem Fall den Auftragspreis für die ersten 12 Monate.

Abgaben, Gebühren

Die aus dem vorliegenden Auftrag erwachsenden Gebühren und Abgaben (wie namentlich Mehrwertsteuer, bestehende oder neu erhobene Entsorgungsabgaben und dergleichen) trägt der Auftraggeber jeweils in der Höhe der Imeri Reinigung belasteten Beträge.

Preisanpassungen

Erhöhen sich die Lohnkostenfaktoren ausserhalb des Einflussbereiches von Imeri Reinigung (wie namentlich durch gesamtarbeitsvertragliche Lohnerhöhungen, Erhöhungen von Sozial-oder Privatversicherungsbeiträgen) ist Imeri Reinigung berechtigt, den Auftragspreis um das Prozentmass der Lohnkostenerhöhung ohne Kündigung anzupassen.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung für diesen Auftrag erfolgt jeweils zu Beginn des Monates. Der Auftraggeber überweisst den Rechnungsbetrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

5. Weitere Bestimmungen

Abwerbung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, während der Vertragsdauer gegenseitig kein Personal abzuwerben.

Gerichtsstand

Differenzen bereinigen die Parteien, wenn immer möglich, im direkten Gespräch. Im Streitfall gilt Gerichtsstand Fribourg. Imeri Reinigung